Bewerbung an der Fachschule für Physiotherapie
Achtung: Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn am 1. Oktober 2027 nehmen wir ab sofort entgegen.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- 18. Lebensjahr
mindestens Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulausbildung
Unser Bewerbungs- und Auswahlverfahren
- Einreichen vollständiger Bewerbungsunterlagen (online oder via E-Mail im PDF Format)
- Sichtung der Unterlagen und bei Eignung:
- Bewerbungsgespräch (in der Regel online via MS Teams)
- Praktischer Eignungstest (in Präsenz in der Schule)
Themen: körperliche Grundfitness (Koordination, Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit), Kommunikation (verbale Ansage), erste therapeutische Übungen (Hand-Augen Koordination) - Bewerberauswahl und Mitteilung: Zusage/ Warteliste/ Absage
Bewerbung - Aufnahme - und Ausbildungsbeginn
Bitte sende den Bewerbungsantrag inklusive vorhandener Bewerbungsunterlagen per email (physiotherapieschule(a)ckq-gmbh.de) oder per Post an
Christliches Krankenhaus Quakenbrück
- Personalabteilung -
Danziger Straße 2
49610 Quakenbrück
Wir weisen darauf hin, dass nur Bewerbungsunterlagen mit ausgefülltem Bewerbungsantrag berücksichtigt werden können.
Die Lehrgänge beginnen jeweils am 1.Oktober eines jeden Jahres.
Folgende Bewerbungsunterlagen benötigen wir von dir:
- kurzes Bewerbungsanschreiben
- Bewerbungsantrag
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Schulabschlusszeugnisse
- Ärztliches Gesundheitszeugnis des Hausarztes (PDF)
>> Bewerbungsantrag zum Ausfüllen am Bildschirm und Ausdrucken
Vergütung
Als Auszubildende/r erhälst du derzeit eine monatliche tarifliche Vergütung von:
1. Jahr: 1215,24 €
2. Jahr: 1275,30 €
3. Jahr: 1372,03 €
Abschlussprämie nach bestandener Prüfung 400€
Zuzüglich zu deiner Rentenversicherung kannst du unter Beteiligung des Christlichen Krankenhauses eine zusätzliche betriebliche Rentenversicherung abschließen.
Außerdem zahlen wir dir die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als ergänzende Altersversorgungsmaßnahme.






