Bewerbung an der Fachschule für Diätassistenz/Ernährungstherapie

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden:
- Bewerbungsantrag
>> Bewerbungsantrag zum Ausfüllen am Bildschirm und Ausdrucken - Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild
- Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse, bei Abitur auch Klasse 10
- Ggf. Nachweise/Bescheinigungen über Praktika etc.
- Hausärztliche Bescheinigung über die Berufseignung >DOWNLOAD (PDF)
- Impfnachweis Masern (zwingend erforderlich!)
- Achtung: Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein Visum; ebenso ist das B2-Sprachzertifikat Deutsch (TELC oder Goethe-Institut) Pflicht!
Bitte den Bewerbungsantrag inklusive vorhandener Bewerbungsunterlagen per email (u.bolles(a)ckq-gmbh.de) oder per Post
Christliches Krankenhaus Quakenbrück
- Fachschule für Diätassistenz -
Danziger Straße 2
49610 Quakenbrück
einreichen. Wir weisen darauf hin, dass nur Bewerbungsunterlagen mit ausgefülltem Bewerbungsantrag berücksichtigt werden können.
Ausbildungsbeginn: 1. August
Bewerbungen sind ganzjährig möglich.
NEU:
Alternativ kannst du deine Bewerbung auch über das Onlinebewerbungstool auf soziale-berufe.com der Homepage der Diakonie Deutschland einreichen.
Auf der Internetseite findest du weitere Informationen zum Berufsbild.
Vergütung
Du erhälst als angehende Diätassistentin und angehender Diätassistent derzeit eine monatliche tarifliche Vergütung von:
1. Ausbildungsjahr: 1215,24 €
2. Ausbildungsjahr: 1275,30 €
3. Ausbildungsjahr: 1372,03 €
Ab dem 01.05.2026 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung:
1. Ausbildungsjahr: 1.365,24 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.425,30 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.522,03 Euro
Abschlussprämie nach bestandener Examensprüfung 400€
Zuzüglich zu deiner Rentenversicherung kannst du unter Beteiligung des Christlichen Krankenhauses eine zusätzliche betriebliche Rentenversicherung abschließen.
Außerdem zahlen wir dir die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als ergänzende Altersversorgungsmaßnahme.
Schulgeld wird nicht erhoben.






